Alle Fahrzeuge waren nicht berechtigt in die Altstadt einzufahren - sie parkten z.T. im absoluten Halteverbot oder in anderer verkehrsgefährdender Weise - der kommunale Ordnungsdienst (KOD) war nicht vor Ort.......
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Artikel und Leserbriefe aus der RNZ - März - Mai 2015
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Jetzt sollen die Richter entscheiden
Von Holger Buchwald
Wieder einmal beschäftigen der Lärm und die Sperrzeiten in der Altstadt die Gerichte. Drei Anwohner haben vor Kurzem beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) Normenkontrollklage gegen die Stadt Heidelberg erhoben. Der Gemeinderat habe die gesonderte Sperrzeitverordnung für den Stadtteil niemals aufheben dürfen, meinen Adelheid und Nikolai Wessendorf sowie Wolfgang Ditscheid. Das Gericht solle die Entscheidung des Gemeinderats, die zum 1. Januar 2015 in Kraft trat, rückgängig machen. Die Situation ist in den Augen der Kläger unerträglich: "Oftmals stark alkoholisierte und randalierende Menschenmassen ziehen nicht nur am Wochenende nachts bis um sechs Uhr früh durch die engen Gassen der Altstadt." Doch die Stadt ignoriere die erheblichen Überschreitungen der Lärmrichtwerte, die Verdoppelung der Kneipendichte seit Ende der 1980er Jahre sowie das deutlich rücksichtslosere Ausgehverhalten vieler Partygänger. Bis zum 31. Dezember 2014 mussten die Kneipen am Wochenende um 3 Uhr, unter der Woche um 2 Uhr schließen. Heutzutage dürfen sie bis 5 Uhr an Samstagen und Sonntagen beziehungsweise 3 Uhr an Werktagen öffnen. Dies entspricht der derzeitigen Landesregelung. "An Schlafen ist überhaupt nicht mehr zu denken", sagt Ditscheid. Nikolai Wessendorf fügt hinzu: "Hier findet Nacht für Nacht eine außer Kontrolle geratene Ballermannparty statt." Adelheid Wessendorf meint: "Die Aufhebung der Sperrzeiten war für uns ein Schlag ins Gesicht."
Die Kläger behaupten, dass die Entscheidung des Gemeinderats nicht rechtmäßig zustande gekommen sei. Sie ärgern sich auch über die Äußerungen von Bürgermeister Wolfgang Erichson, der im Dezember 2014 in einem RNZ-Interview betont hatte, dass die Stadträte frei über die Sperrzeiten entscheiden könnten. Dabei habe sich sein eigenes Bürgeramt gegen eine Liberalisierung der Kneipenöffnungszeiten in der Altstadt ausgesprochen. Doch damit nicht genug: Das von der Stadt in Auftrag gegebene Lärmgutachten sei fehlerhaft. Und die Argumente, die die Sperrzeitgegner ins Feld führten, seien widerlegt: Die längeren Kneipenöffnungszeiten hätten weder die Besucherströme entzerrt, noch habe die personelle Aufstockung des Kommunalen Ordnungsdienstes für Ruhe gesorgt.
Als seine Mandanten in die Altstadt zogen, seien sie sich durchaus bewusst gewesen, dass sie ein lebendiger Ausgehstadtteil ist, schreibt der Klägeranwalt Dr. Werner Finger. Mittlerweile sei aber nicht einmal mehr an ein Mindestmaß an Nachtruhe zu denken.
Wann der VGH entscheiden wird, konnte dessen Sprecher Matthias Hettich gestern noch nicht absehen. Bürgermeister Wolfgang Erichson wollte sich zum aktuellen Verfahren nicht äußern, dies sei Aufgabe des Rechtsamts. Er verteidigt aber seine frühere Äußerung, dass der Gemeinderat frei über die Sperrzeiten für die Altstadt entscheiden dürfe.
Dies könnte bald wieder der Fall sein: Bereits am 23. Februar wird der Bezirksbeirat Altstadt über die Auswirkungen der neuen Sperrzeiten informiert. Konkrete Zahlen liegen noch nicht vor. Doch Bürgeramtsleiter Bernd Köster gibt zu, dass die Anwohnerbeschwerden im letzten Jahr zugenommen haben. Dies könne aber auch daran liegen, dass die Altstädter nun sensibilisiert seien.
RNZ v. 27.1.2016
LindA unterstützt kulturelle Aktivitäten in der Altstadt
mit dem Beschluss des Plenums am 19.5. speziell
den Verbleib des Kinos - im Karlstorbahnhof. Wenn das nicht geht, erwartet LindA, dass das Kino weiterhin in der Altstadt bleibt – z. Bsp. im Wormser Hof.
Presseerklärung zum Verbleib des Kommunalen Kinos im Karlstorbahnhof LindA 08.10.15
Im Sommer 2015 hat der Gemeinderat gegen den Willen vieler Altstadtbewohner und Altstadtinitiativen den Umzug des Karlstorbahnhofs auf die Konversionsflächen der Südstadt beschlossen.Jetzt will die Verwaltung, so die Vorlage für die Gremien, auch das im Karlstorbahnhof ansässige Kommunale Kino mit in die Südstadt verpflanzen. Dagegen wenden sich zusammen mit fast 5000 Heidelberger Bürgerinnen und Bürger und die Initiativen der Altstadt ILA
1. Das Kommunale Kino im Karlstorbahnhof blickt auf eine lange und erfolgreiche Arbeit im kulturellen Leben der Heidelberger Altstadt zurück. Mehr als 20 000 Besucherinnen und Besucher nutzen die Angebote des Medienforums e.V. / Kommunalen Kinos. Durch eine Verlegung würde nach Schließung des Harmoniekinos in der Hauptstraße 110 ohne Not erneut ein offensichtlich funktionierendes und akzeptiertes, technisch und räumlich optimal ausgerüstetes Altstadt-Kino leichtfertig aufgegeben.
2. Durch einen Umzug des Kommunalen Kinos wird der Kinostandort Altstadt mit seinem Einzugsbereich Schlierbach, Ziegelhausen, Bergheim geschwächt, ein Argument, das umso schwerer wiegt, als der Bestand der noch vorhandenen Altstadtkinos auf längere Sicht nicht gewährleistet ist.
3. Durch eine Verlegung des Kommunalen Kinos ist die kulturelle Vielfalt in der Altstadt beeinträchtigt zugunsten eines auf Kommerz, Tourismus und Feiern ausgerichteten Angebots.
4. Gegenüber der Kutschenhalle auf dem Kasernengelände in der Südstadt besticht der jetzige Standort am S-Bahnhof durch seine optimale Erreichbarkeit mit dem ÖPNV und ermöglicht dem Cineasten einen klimaschonenden Kinobesuch. Eine Anfahrt mit dem Auto und das dadurch erforderliche Vorhalten von Parkplätzen auf den Campbell Barracks entfallen.
5. Die in der Beschlussvorlage genannten kulturell zu versorgenden Stadtteile solltenmit ähnlichen erfolgreichen Angeboten ausgestattet werden. Warum nicht auf denKonversionsflächen?
6. Nach Auffassung der Initiativen sollte der Karlstorbahnhof weiterhin für eine kulturelle Nutzung erhalten bleiben, gegebenenfalls unter einem Dach mit dem noch immer fehlenden Bürgerhaus in der Altstadt.
In jedem Fall aber muss die Diskussion über die Nachnutzung des Karlstorbahnhofs transparent auch mit den Altstadtbewohnem und den Altstadtinitiativen geführt werden, am besten im Rahmen eines Bürgerbeteiligungsverfahrens.
Mannheimer Morgen v. 31.8.2015
Heidelberger Altstadt:
Seit einem halben Jahr dürfen Kneipen länger offenbleiben / Anwohner und Gaststättenvertreter uneins über Auswirkungen
Streit um Lärm ertönt weiter
Von unserem Redaktionsmitglied Laura Schlegel
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Die einen wollen feiern, die anderen schlafen: In der Altstadt sorgen die Sperrzeiten immer wieder für Diskussionen. Seit Jahren schwelt ein Streit um nächtlichen Lärm in der Altstadt. Auf der einen Seite stehen Wirte und Nachtschwärmer, die am liebsten die Nacht zum Tag machen. Auf der anderen Seite kämpfen Anwohner um ihren Schlaf. Im vergangenen Januar schlug der Gemeinderat neue Wege ein, um eine Schlichtung herbeizuführen. Statt die Sperrzeiten zu verlängern - die Kneipen also zur früheren Schließung zu zwingen - gilt seit Januar 2015 eine liberale Regelung: Die Wirte dürfen länger ausschenken. Damit sollten Stoßzeiten verhindert werden, in denen Barbesucher alle gleichzeitig die Lokale verlassen und die Straßen mit Stimmengewirr erfüllen.
Seitdem ist über ein halbes Jahr vergangen. Gespräche mit den beteiligten Parteien zeigen, dass die Fronten nach wie vor verhärtet sind, die gewünschte Einigung noch nicht eingetreten ist. "Nach unseren Erfahrungen kann man nicht von einer Entzerrung sprechen", urteilt Martin Kölle, Sprecher der Bürgerinitiative LindA, die sich für die Nachtruhe der Altstadtbewohner einsetzt. "Der Lärm hat sich sogar bis später in die Nacht hinein verlagert. Teils bis nach fünf Uhr."
Schon zu dem Zeitpunkt, als die neue Regelung entstanden sei, "haben wir vom Juristischen her nicht verstanden, wie der Gemeinderat zu diesem Beschluss kommen konnte", erzählt Kölle weiter. Es habe Lärmmessungen gegeben, die die politischen Vertreter dazu hätten bewegen müssen, die Sperrzeiten zu verlängern. Man sei dabei, die Beschwerden und Anzeigen gegen Wirte zu sammeln.
Stadt zieht keine Zwischenbilanz
Die Stadt möchte indes noch keine Zwischenbilanz zur neuen Regelung ziehen und nicht bekanntgeben, ob es mehr oder weniger Beschwerden im Vergleich zu den Vorjahren gab. Sie möchte nach Angaben einer Sprecherin erst Ende des Jahres eine öffentliche Bewertung abgeben. In einer Mitteilung hieß es lediglich, dass es auch dieses Jahr Beschwerden gebe. "Mit dem Beginn der warmen Witterung haben diese in den letzten Wochen naturgemäß zugenommen", hieß es.
"Wir haben dieses Jahr einen sehr heißen Sommer", stellt Melanie von Görtz, Geschäftsführerin der Dehoga in Heidelberg, eine Interessensvertretung des Gastgewerbes, fest. "Die warmen Temperaturen treiben die Menschen immer nach draußen." Grundsätzlich sei die Dehoga sehr zufrieden damit, dass nun auch in der Altstadt gleiche Wettbewerbsbedingungen im Vergleich zu anderen Orten gelten würden. Schließlich entspricht die neue Heidelberger Regelung der in ganz Baden-Württemberg: Bars und Restaurants dürfen werktags bis drei Uhr nachts offen haben, in den Nächten auf Samstag und Sonntag bis fünf Uhr. "Wir sind glücklich darüber, dass der Gemeinderat den Mut hatte, diesen Weg einzuschlagen."
Mit den betroffenen Wirten stehe die Dehoga in Kontakt. "Sie berichten nicht von zunehmenden Beschwerden", sagt von Görtz. Ihren Informationen nach sei es aber dennoch möglich, dass mehr Anzeigen bei der Stadt eingegangen seien. "Dabei handelt es sich aber nicht um mehr berechtigte Beschwerden", sagt von Görtz. Vielmehr seien es die Bürgerinitiativen, die durch Flyer, das Internet und Mund-zu-Mund-Propaganda mehr Menschen dazu bringen würden, sich trotz nicht ansteigenden Lärms zu beschweren.
Kölle will solche Anschuldigungen nicht akzeptieren: "Wenn sich jemand beschwert, dann ist es gravierend gewesen. Bis man bei Lärm zum Telefonhörer greift - das ist für den Einzelnen eine Überwindung." Trotz dieser gegensätzlichen Töne zeigt sich Kölle im Gespräch mit dieser Zeitung den Wirten gegenüber nicht feindselig. Man sei nicht gegen Gaststätten in der Altstadt, sie sollten sich lediglich an Regeln halten. Kölle ergänzt: "Die Gespräche zwischen Stadt, Wirten und Anwohnern sind atmosphärisch sehr gut. Aber im Detail sind wir eben sehr unterschiedlicher Meinung."
Wie es in der Altstadt in Zukunft weiter geht, ist seiner Ansicht nach offen. LindA will wie die Stadt das Jahresende abwarten, bevor die Initiative konkrete neue Forderungen stellt. Alles andere sei auch politisch unrealistisch, so Kölle. Von Görtz wird da schon etwas konkreter: "Noch zufriedener wären wir, wenn die Außenbewirtung länger möglich wäre." Aktuell dürfen Wirte bis 23 Uhr draußen Gäste bedienen. Doch auch sie bleibt realistisch: "Wir dürfen den politischen Bogen nicht überspannen."
© Mannheimer Morgen, Montag, 31.08.2015
Lärm in der Altstadt
Viele Bewohner der Altstadt klagen über lärmende Gäste, die Lokale verlassen, betreten oder davor stehen. Zu laute Musik ist seltener ein Problem. Bürgerinitiativen traten deshalb in der Vergangenheit für längere Sperrzeiten ein.Gaststättenvertreter wie die Dehoga hingegen sind zufrieden mit den längeren Öffnungszeiten, die seit Januar gelten.Nach Angaben der Stadt treffen sich Anwohner, Wirte, IHK und Stadtvertreter regelmäßig zur Besprechung der Lärm-Lage, das letzte Mal am 23. Juli.
Wer sich in der Nachtruhe gestört fühlt, kann sich an die Polizei (Tel. 06221/99 17 00), das städtische Gaststättenbeschwerdetelefon (Tel. 06221/5 82 22 22) oder das Bürgeramt (Bergheimer Straße 69) wenden.
11.09.15, 12:27
Ballermann Heidelberg lebt
von Ulrich Eckert
Die Verkürzung der Sperrzeiten auf 3 bis 1 Stunde hat sich in der Altstadt wie folgt ausgewirkt: die Gäste - laut Angaben der Polizei über 5.000 - drängen sich auf einem Gebiet von 0,137 Quadratkilometern in der Kernaltstadt und genießen die Freiheit zu lärmen. Das Bundeslärmimmissionsschutzgesetz schreibt für gemischtes Wohngebiet die Lärmobergrenze von 45 db vor. Diese wird in weiten Bereichen bis auf 85 db überschritten. Die Gaststättenanzahlen haben sich durch Genehmigung der Stadt auf über 207 in der Altstadt erhöht, mit einer Gästekapazität von mehr als 12.500 Plätzen. Diese Gäste/Gaststättendichte ist die Höchste in der Bundesrepublik. Die vor zwei Jahren versprochene Veröffentlichung einer Belastungsstudie der nächtlichen Altstadt durch die Polizeihochschule Münster ist bis heute nicht erfolgt, dies trotz mehrfacher Mahnung durch die Anwohner. Das nächtliche Treiben der Besucher wird durch Imbissstuben, die bis 3 oder 6 Uhr geöffnet sind, zusätzlich gefüttert. Will die Stadt durch das einseitige Unterstützen der gastronomischen Betriebe den Exdous der Bewohner weiter fördern? Die Nachtruhe ist ein gesetzlich verbrieftes Recht.
Die bisherige web-Seite
http://linda-heidelberg.blogspot.de/ bleibt erhalten - wird aber nicht mehr gepflegt.
Sie dient als Archiv für die dort hinterlegten Inhalte.